Die Politik hat das erhebliche Potenzial für Energieeinsparungen bei Wärmeerzeugern erkannt und Energielabels für Wärmeerzeuger eingeführt. Seit dem 26. September 2015 gelten für Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter, -speicher und Verbundanlagen neue Informationsanforderungen.
Seitdem müssen die genannten Produktgruppen mit einem Energielabel, ähnlich dem für Haushaltsgeräte, gekennzeichnet werden. Dies ergibt sich aus den EU-Regelungen zur Verbrauchskennzeichnung. Der Verbraucher soll informiert und motiviert werden, möglichst effiziente Geräte zu kaufen. Das Label ist dem Endkunden hinreichend von der Weißen Ware und Glühbirnen bekannt, die Einteilung in Effizienzklassen ist für ihn damit nichts Neues.
Das Energielabel schafft mehr Vergleichbarkeit beim Kauf einer Heizungsanlage. Für den Endkunden wird es einfacher, die Energieeffizienz als wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf mit einzubeziehen. Gleichzeitig wird dadurch für die Hersteller ein Anreiz geschaffen, die Entwicklung besonders effizienter Geräte voran zu treiben und auch bei der Vermarktung stärker auf energieeffiziente Geräte zu setzen.
So schafft die EU-Richtlinie eine Transparenz für den Kunden und steigert langfristig die Energieeffizienz im Gebäudesektor. Gleichzeitig bedeutet ihre Umsetzung aber auch eine große Herausforderung für die Branche.